Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
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++ Jahrespressekonferenz des DEHOGA Bundesverbandes ++

DEHOGA gibt Startschuss für www.nichtraucherfuehrer.de - Neuer Service für Gäste und Gastronomen

(Berlin, 15. Mai 2006) Immer mehr Gäste wollen sich vor ihrem Restaurantbesuch darüber informieren, wo sie rauchfrei essen können. Seit 15. Mai 2006 bietet der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) Gästen und Gastronomen nun einen neuen Service: Auf www.nichtraucherfuehrer.de findet der Gast schnell und unkompliziert Restaurants und Cafés in ganz Deutschland, die mindestens 30 Prozent ihres Platzangebotes für Nichtraucher bereithalten. Zum Online-Start sind bereits 4.000 Betriebe mit ihrem Nichtraucherangebot registriert.

"Mit dem neuen Internet-Portal www.nichtraucherfuehrer.de will der DEHOGA Bundesverband der deutlich gestiegenen Nachfrage nach rauchfreien Angeboten gerecht werden", erläutert Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerin des DEHOGA, das Engagement des Verbandes.

Im März 2005 hatte sich der Branchenverband mit dem Bundesgesundheitsministerium zur Abwehr eines gesetzlichen Rauchverbots auf den Abschluss einer Zielvereinbarung für mehr Nichtraucherschutz in Hotellerie und Gastronomie verständigt.

Alle speiseorientierten Betriebe, die mindestens 30 Prozent Nichtraucherplätze anbieten und damit die erste Stufe der Zielvereinbarung erfüllen, können sich ab sofort unter www.nichtraucherfuehrer.de kostenfrei eintragen. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit der Verlinkung mit der eigenen Homepage.

Der Gast erfährt zu jedem Betrieb, ob 30, 50 oder 100 Prozent der Plätze rauchfrei sind oder ein separater Raum für Nichtraucher vorhanden ist, und welche Küche ihn dort erwartet.

"Damit schon bald jeder Interessierte in seiner Umgebung eine gute Auswahl an nichtraucherfreundlichen Restaurants bekommt, appellieren wir an alle Betriebe, sich mit ihrem Angebot unter www.nichtraucherfuehrer.de einzutragen. Denn nur, wenn viele mitmachen, ist die Attraktivität des Portals für Gäste wie Betriebe gewährleistet", betont Hartges.

Zusammen mit weiteren Aktionen soll der DEHOGA-Nichtraucherführer dazu beitragen, dass mit der erfolgreichen Umsetzung der Zielvereinbarung ein gesetzliches Rauchverbot in der Gastronomie verhindert wird. So werde es gelingen, auch künftig als gute Gastgeber den unterschiedlichen Wünschen unserer rauchenden und nichtrauchenden Gäste gerecht zu werden. "Mit der Zielvereinbarung haben wir zudem die Chance zu demonstrieren, dass es in diesem Land auch einmal ohne Gesetz, Verbote und Bußgelder funktionieren kann", sagt die DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin. "Die Zielvereinbarung bietet die größtmögliche Wahlfreiheit für Gaste und Unternehmer."



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